Häufige Fragen

  • Welche Behandlungsmöglichkeiten bietet ein Heilpraktiker im Vergleich zu einem Neurologen, Psychiater oder ärztlichen psychologischen Psychotherapeut?

Sabrina J. Beller: Als Heilpraktiker für das Gebiet der Psychotherapie liegt die Diagnose, Linderung und Heilung von psychischen Erkrankungen und psychiatrischen Krankheitsbildern in meiner Zuständigkeit. Der Heilpraktiker kann wie der psychologische Psychotherapeut oder Psychiater Menschen mit psychischen Erkrankungen therapieren und behandeln. Dafür darf er – anders wie die Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, die ausschließlich nach den Richtlinien-Therapieverfahren arbeiten – eigene spezialisierte Therapieformen anwenden. Das Verordnen von Medikamente oder Substanzen, gleich welcher Art, sowie das Ausstellen von Arbeitsbescheinigungen sind dem Heilpraktiker nicht erlaubt.
Der Heilpraktiker kann sich aber mit dem zuständigen Hausarzt oder Facharzt in Verbindung setzen und sich für den Patienten einsetzen. Ebenso muss er verlässlich beurteilen können, welche Erkrankungen an einen ärztlichen Fachtherapeuten oder Psychiater verwiesen werden müssen. In den meisten Fällen verläuft die Zusammenarbeit zwischen behandelnden psychiatrischen Facharzt und dem therapierenden Heilpraktiker für Psychotherapie allerdings äußerst wohlwollend für den Patienten und eine begleitende psychologische Therapie durch den Heilpraktiker für Psychotherapie ist in den meisten Fällen möglich.

  • Warum muss ich so lange auf einen Therapieplatz warten?

Sabrina J. Beller: Generell gilt in Psychiatrie und Psychotherapie der Grundsatz: Lange Wartezeit erzeugt hoher Leidensdruck. Für die Betroffenen bedeutet das konkret: Umso länger das Krankheitsbild dauert, desto schwieriger ist die Behandlung und desto mehr Zeit nimmt die Linderung bzw. Heilung in Anspruch. Allein im Zollernalbkreis beträgt die Wartezeit auf einen ambulanten Therapieplatz – wie in den deutschen Ländern und Kommunen generell – zwischen 12 Wochen und 18 Monaten. Der tatsächliche Bedarf an ambulanter Hilfe übersteigt damit das bestehende Angebot um ein Vielfaches. Dies liegt unter anderem daran, dass in allen Bundesländern eine bestimmte Anzahl an Fachärzten wie auch niedergelassenen Psychotherapeuten nicht überschritten werden darf. Das bedeutet: die Anzahl approbierter Psychologen und Psychotherapeuten ist regional ‚gedeckelt‘. Hinzu kommt, dass nicht jeder approbierte Psychotherapeut eine Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung besitzt. Aus diesem Grund können viele psychotherapeutische Psychologen, Neurologen und Psychiater nicht direkt über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. Zudem sind viele Patienten noch nicht an das heutige Gesundheitswesen gewöhnt und schrecken leider immer noch eher davor zurück, in ihre Gesundheit zu investieren und private Leistungen für eine Psychotherapie zu erbringen. Dies führt aufgrund der steigenden Nachfrage nach Psychotherapieplätzen zu der allgemein hin bekannten Unterversorgung.

  • Was zahlt die Krankenkasse für Heilpraktiker-Behandlungen?

Sabrina J. Beller: Als Heilpraktikerin für Psychotherapie gehöre ich zu der Gruppe von psychotherapeutischen Helfern, die nicht direkt über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. Dies können in der Regel nur approbierte medizinische oder psychologische Psychotherapeuten mit der Ausrichtung Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie. Der Heilpraktiker für Psychotherapie therapiert in der Regel mit anderen wissenschaftlich anerkannten Methoden, die aber bislang leider noch nicht von allen Kassen übernommen werden (z.B. die Gesprächspsychotherapie). Durch Spezialisierung und speziell ausgerichtete Therapieverfahren (z.B. Selbstwert- oder Suchtverhaltenstherapie) bieten Heilpraktiker zwischenzeitlich entschiedene Vorteile gegenüber den reinen Richtlinien-Therapieverfahren, da die Methoden auf das spezifische Problem zugeschnitten sind und sich der Mensch in der Heilpraxis häufig besser verstanden, wertgeschätzt und mehr im Mittelpunkt fühlt. Sollten Sie ohne Zusage Ihrer Krankenkasse jedoch Schwierigkeiten haben, die Kosten selbst zu übernehmen, helfe ich Ihnen gerne, bei Ihrer Kasse den erforderlichen Antrag auf Zuzahlung zu stellen. So sind zumindest Anteile der Behandlungskosten in vielen Fällen durch die Krankenkassen abgedeckt. Sprechen Sie bitte zuerst mit Ihrer Krankenkasse, die Ihnen gerne beratend zur Seite steht und entscheiden Sie dann, welchen Weg Sie gehen möchten.

  • Welche Möglichkeit habe ich, dass meine GVK die Kosten trotzdem übernimmt?

Sabrina J. Beller: Viele gesetzliche Krankenversicherer lehnen ‚Heilpraktikerkosten‘ in der Regel ab. Die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen ist in vielen Fällen jedoch über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Da es eine hohe Nachfrage nach Psychotherapieplätzen gibt, werden die Wartezeiten für einen Therapieplatz immer länger. Die Krankenkassen sind nach SGB 5, § 13, Abs.3 jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kunden fachgerecht und zeitnah psychotherapeutische Hilfe bekommen. Hier greift dann das so genannte „Kostenerstattungsverfahren. Dieses bedeutet kurz gefasst: Haben Sie bereits mehrere kassenärztlich zugelassene Psychotherapeuten kontaktiert, und keiner von diesen Therapeuten kann Ihnen innerhalb der nächsten 3 Monate einen Therapieplatz anbieten, dann ist Ihre Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet, die Therapiekosten bei einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung, einem Heilpraktiker oder einer anderen behandelnden Stelle mit Linderungs-und Heilungsvoraussicht, zu übernehmen. Genaue Details zum Antrag einer Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse, bei dem ich Sie gerne unterstütze, finden Sie hier: »  Kostenübernahme GKV.

  • Welche Vorteile bieten ganzheitliche Therapieverfahren gegenüber klassischen Psychotherapieverfahren?

Sabrina J. Beller: Das inhaltliche Problem vieler ambulanter und stationärer Psychotherapien ist heute immer noch deren überwiegende Fokussierung des Problems und der Vergangenheit eines Menschen. Damit kreist der Klient ständig um sein Problem, statt dieses hinter sich zu lassen. Sein eigenes Sichtfeld auf sich und sein Umfeld verengt sich und sein Problem erscheint ihm wie durch eine Lupe ‚übermächtig‘. Der Klient, der einem Experten gegenüber steht, der nicht auf selber Augenhöhe wie der Patient agiert, erhofft sich die Genesung somit vom Psychologen, womit eine ungünstige Hierarchie geschaffen wird. Zudem erhält er dadurch das Gefühl, „krank“ zu sein. Dies fördert nach meinem Erachten die Handlungsunfähigkeit des Klienten und beseitigt nicht die Ursachen der Symptome: der Hilfesuchende erhofft sich externe Hilfe und dies schafft eine neue Abhängigkeit. In meiner auf Selbsthilfe ausgerichteten Therapie werden deshalb keine Ratschläge erteilt, sondern durch aktives, zirkuläres Fragen Prozesse in Beziehungssystemen aufgedeckt und positive Veränderungsprozesse beim Individuum eingeleitet, das sich seiner eigenen Stärke bewusst wird und eigene Lösungswege erkennt. Dass Patienten sich von Psychologen und Therapeuten, die wegen einem Mangel an Zeit nicht in erforderlichem Maße auf das Individuum eingehen, leicht unverstanden und missbilligt fühlen, was Heilungserfolge erheblich mindert, wird bei sesuse ebenfalls umgangen. Für den positiven Verlauf einer Therapie und nachhaltige Therapieerfolge sind neben Vertrauen, Diskretion und Professionalität ja gerade ein hohes Maß an Empathie und Wertschätzung durch den Therapeuten wichtig. Zudem sollten die in der Therapie neugewonnenen Erkenntnisse immer auch im alltäglichen Leben des Klienten anwendbar sein, weshalb all diese nachweislichen Erfolgsindikatoren bei der Konzeption einer sinnvollen und vor allem nachhaltigen Therapieform berücksichtigt werden sollten.
Besonders Menschen, deren Probleme schon längere Zeit bestehen oder die schon mehrere Therapien ohne deutliche Besserung durchschritten haben, ziehen häufig den höchsten Nutzen aus ganzheitlich orientierter Therapie. Insgesamt liegen lösungsorientierte und zukunftsgerichtete Verfahren, in denen der Mensch seine eigenen Ressourcen und Kräfte wieder entdeckt, aktuell deshalb sehr im Trend, weil der Patient hier Wertschätzung und ehrliches Angenommensein erfährt. Therapeuten mit einer humanistisch oder ganzheitlich inspirierten Ausrichtung sind nachweislich achtsamer in Rede und Geist und behandeln den Klienten mit einem Mehr an Achtung, Echtheit und Mitgefühl auf einer einfühlsamen und ebenbürtigen Basis. All dies sind wichtige Voraussetzungen für schnelle und vor allem nachhaltige Therapieerfolge. Auch ist es Patienten zunehmend wichtiger, dass sie bei einem Therapeuten einen diskreten und vertraulichen Umgang mit Personendaten erwarten können, was bei krankenkassenfinanzierter Therapien leider nicht immer gewährleistet ist.

  • Was genau ist bezüglich Datenschutz und Anonymität zu beachten?

Sabrina J. Beller: Bezüglich ihres Personendatenschutzes erhalten Patienten, deren Therapie nicht über eine Krankenkasse finanziert ist, deutliche Vorteile. So werden, wenn Sie beispielsweise eine private Krankenversicherung oder eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, bei Ihrer Krankenkasse Ihre früheren Erkrankungen nachgefragt. Die in Ihrer Akte aufgeführte Psychotherapie kann dann als ernsthafte Krankheit gewertet werden, was in einigen Fällen zur Ablehnung durch den Versicherer führen kann. Auch wenn jemand eine Verbeamtung anstrebt, sollte man dies beachten. Von einer privat versicherten psychotherapeutischen Hilfe wissen hingegen nur Sie und Ihr Therapeut.

  • Welche Leistungen erhalten privatversicherte Patienten oder gesetzlich Krankenversicherte mit Heilpraktiker Zusatzversicherung?

Sabrina J. Beller: Für Versicherte von privaten Krankenversicherungen werden die Kosten für eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker in der Regel übernommen. Hierzu zählen auch die so genannten „kleinen Heilpraktiker“; also Personen, die heilend und lindernd auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig sein dürfen. Deshalb sind für Patienten der privaten Krankenkassenversorgung Behandlungen bei Heilpraktikern in der Regel als reine Kassenleistungen und damit in kompletter Form abzurechnen. Trotzdem ist es empfehlenswert, die individuellen Vertragsbedingungen genau durchzulesen oder sich nochmals bei der Kasse im Vorfeld einer Therapie zu informieren. Je nach Krankenversicherung und Tarif kann der Umfang der Leistungen von Kasse zu Kasse nämlich unterschiedlich sein.
Wenn Sie als gesetzlich Versicherter eine Zusatz-Krankenversicherung für Behandlungsleistungen durch Heilpraktiker abgeschlossen haben, können die Kosten für die Psychotherapie ebenfalls – ganz oder teilweise – von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Gehen Sie aber auch hier auf Ihre Krankenversicherung zu und sprechen Sie über Ihr Behandlungsvorhaben. Grundsätzlich besteht immer auch die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz durch eine Zusatz-Krankenversicherung entsprechend zu ergänzen.

  • Was ist als Selbstzahler zu beachten?

Sabrina J. Beller: Neben Privatversicherten sind die meisten Klienten meiner Praxis Selbstzahler, d.h. die Kosten für die Therapie werden selbst übernommen. Die Gebührenhöhe orientiert sich an den Kosten für Erstgespräch (60 Euro) und Therapiesitzung (75 Euro). Für telefonische Beratungen, die länger als 30 Minuten dauern und keine Erstgespräche sind, wird eine Beratungspauschale (25 €) berechnet. In der Regel erhalten Klienten nach jeweils 2-3 Sitzungen eine Rechnung.
Selbstverständlich ist nach jeder Sitzung auch direkte Barzahlung möglich. Für alle privat und gesetzlich Versicherten gilt generell: Sie sollten sich im Vorfeld der Therapie mit Ihrem zuständigen Versicherer in Verbindung setzen und dort die genauen Konditionen und Bedingungen für eine Kostenübernahme erfragen und ggf. einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

  • Was ist zu tun, wenn Sie bereits an einer stationären Therapie teilnehmen oder an eine Klinik angebunden sind?

Sabrina J. Beller: Als „Hilfe zur Selbsthilfe“ versteht sich die Selbstwertpraxis von sesuse als eine rein stützende Therapieform und kann und darf eine medizinisch-ärztliche Versorgung durch einen neurologischen oder psychiatrischen Facharzt nicht ersetzen. Wenn Sie bereits in stationärer oder ambulant psychiatrischer Behandlung sind und/oder Medikamente einnehmen, sollten Sie dies vor Aufnahme einer ambulanten sesuse-Therapie unbedingt mit Ihrem zuständigen Arzt, Neurologen oder Psychiater besprechen. In der Regel bietet eine Gesprächspsychotherapie eine sinnvolle Unterstützung zu allen anderen Therapieformen und wird aus psychotherapeutischer Sicht häufig für bessere Heilungschancen weiterempfohlen.
Für Rückfragen durch Ihren Psychiater oder behandelnden Arzt kann dieser mich gerne kontaktieren, da eine Klärung im Vorfeld wichtig ist, um eine mögliche Behandlung in meiner Praxis abzuklären. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Arzt auch, inwieweit Sie ihn von seiner Schweigepflicht befreien bzw. was er mir gegenüber von Ihnen Preis gibt. Das ist wichtig für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit falls Sie sich zu einer Therapie in meiner Praxis entscheiden.

Wenn Sie weitere Fragen haben, die hier nicht behandelt werden, freue ich mich, wenn Sie mich kontaktieren. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Gerne bin ich Ihnen auch bei der Antragstellung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse behilflich.